Wir sind seit 2017 als Fachbetrieb nach §62 AWSV zertifiziert.

Das Reinigen und damit auch die Fermenterreinigung von Biogasanlagen sind fachbetriebspflichtige Tätigkeiten (§ 45 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Wir sind gemäß § 64 AwSV (Nachweis der Fachbetriebseigenschaft) verpflichtet, dem Betreiber einer Anlage unsere Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen, wenn dieser eine fachbetriebspflichtige Tätigkeit wie z. Bsp. Fermenterreinigung beauftragt.

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Anerkennung nach dem Wasserhaushaltsgesetz bis Januar 2028
Ausgestellt durch: TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Zertifikat Fachbetrieb nach §62 AwSV - A
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Anerkennung gem. § 56 KrWG i.V.m. § 25 EfbV
Berechtigung zur Bezeichnung als Entsorgungsfachbetrieb
Zertifikat EfB 2026-2027 S. 1-3..pdf
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