Das Reinigen und damit auch die Fermenterreinigung von Biogasanlagen sind fachbetriebspflichtige Tätigkeiten (§ 45 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Wir sind gemäß § 64 AwSV (Nachweis der Fachbetriebseigenschaft) verpflichtet, dem Betreiber einer Anlage unsere Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen, wenn dieser eine fachbetriebspflichtige
Tätigkeit wie z. Bsp. Fermenterreinigung beauftragt.