Wir sind seit 2017 als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert.

Das Reinigen und damit auch die Fermenterreinigung von Biogasanlagen sind fachbetriebspflichtige Tätigkeiten (§ 45 AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Wir sind gemäß § 64 AwSV (Nachweis der Fachbetriebseigenschaft) verpflichtet, dem Betreiber einer Anlage unsere Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen, wenn dieser eine fachbetriebspflichtige Tätigkeit wie z. Bsp. Fermenterreinigung beauftragt.

Download
Anerkennung nach dem Wasserhaushaltsgesetz bis Januar 2026
Ausgestellt durch: TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Agrar-Service Grünhagen GmbH & Co. KG Fa
JPG Bild 289.4 KB
Download
Anerkennung gem. § 56 KrWG i.V.m. § 25 EfbV
Berechtigung zur Bezeichnung als Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgungsfachbetrieb bis 29.05.2025 Ag
JPG Bild 373.6 KB